Eure Hochzeit 2024! Termine sichern

AGB vom DJ Pool Berlin

Nachstehende Allgemeine Geschäftsbedingungen gelten für die Vertragsverhältnisse zwischen dem DJ POOL BERLIN und seinen Kunden.

 

  1. Vertrag

Verträge zwischen dem DJ POOL BERLIN und seinen Kunden entstehen durch

  • Annahme eines schriftlichen Angebotes
  • Übersendung einer schriftlichen Auftragsbestätigung
  • Bis zur Annahme und Bestätigung des Angebot sind alle Angebote unverbindlich und können ohne Angabe von Gründen abgeändert oder vom DJ Pool Berlin zurückgezogen werden
  • Alle Angebote sind 14 Tage ab dem Tag des Zugangs des Angebotes gültig. Danach entfällt der Reservierungsanspruch.
  • Eventuelle Anpassungen am Angebot vom Kunden sind dem DJ Pool Berlin spätestens bis 14 Tage vor dem Event mitzuteilen. Bei späteren Änderungen kann eventuell die Umsetzung nicht mehr gewährleistet werden.

 

Der Vertrag über die jeweilige Leistung kommt im Regelfall unmittelbar zwischen dem Kunden und dem DJ zustande. Durch die Buchung zwischen dem Kunden und dem DJ POOL BERLIN kommt lediglich ein Vermittlungsvertrag zustande. In Ausnahmefällen kann die Buchung direkt über den DJ POOL BERLIN erfolgen und wird in der Auftragsbestätigung für den Kunde gesondert geregelt und ausgewiesen.

Alle vermittelten Buchungen richten sich nach dem allgemeinen Vertragsrecht.

Für die Vermittlung/Buchung gelten ausschließlich die Geschäftsbedingungen vom DJ POOL BERLIN in der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen Fassung. Abweichende oder entgegenstehende AGBs des DJs werden nicht Gegenstand des Vertrages.

 

  1. Stornierung & Widerrufsrecht

Ein Widerruf seitens des Kunden ist innerhalb von 14 Tagen nach Eingang der Buchungsbestätigung kostenfrei nach dem gesetzlichen Bestimmungen möglich. Das Stornierungsrecht ist jedoch ausgeschlossen für Veranstaltungen, die vor Ablauf dieser Frist stattfinden. Es gelten die nachfolgend aufgeführten Stornogebühren.

Sollten wir von Seiten des Auftraggebers / Kunden zwischen Vertragsabschluss und Beginn der Veranstaltung eine Absage/Stornierung erhalten, wird ab den Tag des Endes der Widerrufsfrist eine Stornogebühr von 50% des Nettobetrages, bis 30 Tage vor dem Event 80% des Nettobetrages und ab 14 Tage vor dem Event 100% des Nettobetrages, zzgl. der geltenden MwSt. berechnet und sofort fällig.

Corona Pandemie Zusatzbestimmung:

Aufgrund der aktuellen Pandemie Lage ist eine kostenfreie Stornierung oder Umbuchung des Events möglich, sofern wegen einer Entscheidung des Gesundheitsamtes, des Robert-Koch-Institutes oder durch Anweisung bzw. Verbote der Bundes- oder Landesbehörden eine Durchführung der Veranstaltung nicht möglich ist.

Ausgenommen hierbei sind, wenn die Landesbehörden eine maximale Teilnehmerzahl festlegt, welche für den Kunden eine Reduzierung der eigenen Gästeliste mit sich zieht und diese Reduzierung auch zumutbar aus Sicht des DJ Pool Berlins wäre (z.B. wird eine maximale Teilnehmer Zahl bei einer Hochzeit auf 50 Personen festgelegt und das Brautpaar wollte mit 60 Personen feiern).

 

  1. Leistungsumfang

Der DJ Pool Berlin ist verpflichtet den bestätigten Auftrag laut Auftragsbestätigung im vollen Umfang durchzuführen. Abweichungen davon bedarf es einer schriftlichen Bestätigung.

 

  1. Leistungshindernisse

Sollten durch Umstände, die außerhalb des Einflussbereiches des DJ Pool Berlins liegen (z.B. Unfall des DJs, falsche Angaben des Kunden, höhere Gewalt, Stau, plötzliche Erkrankung des DJs, Quarantäne Anordnung durch Landesbehörden, etc.) der DJ nicht wie beauftragt seinen Job erledigen können, ist der DJ Pool Berlin bemüht einen Ersatz DJ zur Verfügung zu stellen. Hierbei wird in erster Linie ein anderer DJ aus dem Netzwerk vom DJ Pool Berlin angefragt. Sollte hier niemand zur Verfügung stehen, so wird mit einvernehmen des Kunden, auch außerhalb des Netzwerkes versucht einen gleichwertigen Ersatz zu finden. Der DJ Pool Berlin übernimmt keine Verantwortung oder Haftung für diesen arrangierten DJ, da hier kein Kooperationsvertrag mit Ihm besteht. Es besteht keine rechtliche Verpflichtung vom DJ Pool Berlin einen Ersatz DJ zu stellen.
Es besteht keine Möglichkeit vom Kunden Schadensersatz vom DJ Pool Berlin für den Ausfall des DJs zu verlangen, sofern der DJ Pool Berlin den Ausfall nicht selbst zu verantworten hat.

 

  1. Rücktritt

DJ Pool Berlin ist berechtigt aus besonders wichtigem und vom DJ Pool Berlin nicht zu vertretendem Grund vom Vertrag zurückzutreten, insbesondere wenn:

  • Lieferungen und Leistungen unter irreführender oder falscher Angabe wesentlicher Tatsachen, z.B. zur Person des Veranstalters oder zum Zweck der Veranstaltung falsch bestellt oder nicht gesagt wurden
  • DJ Pool Berlin begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der Lieferungen und Leistungen vom DJ Pool Berlin die Sicherheit oder das Ansehen des DJ Pool Berlin und deren Mitarbeitern in der Öffentlichkeit gefährden kann.
  • wenn die Veranstaltung einen nicht öffentlich zu vertretenden Anlass (Rechtsextrem, Fremdenfeindlich, etc.) hat

Der DJ Pool Berlin behält sich das Recht vor die Ausführung des Auftrages spontan vor Ort zu verwehren, sofern die Sicherheit unserer Dienstleister und eine sichere Ausführung der Dienstleistung nicht gewährleistet werden kann oder vor Ort sich eine komplett andere Situation als wie vereinbart bzw. besprochen wurde ergibt.

In allen anderen Fällen wird durch den DJ POOL BERLIN garantiert, gleichwertigen Ersatz zu gleichen Konditionen wie vereinbart zu stellen – dies jedoch ohne Anerkennung einer Rechtspflicht.

Ein Rücktritt/Stornierung vom Vertrag / von der Buchung hat so frühzeitig wie möglich schriftlich oder per E-Mail zu erfolgen.

 

  1. Haftung

Für Personen- und Sachschäden während einer Veranstaltung haftet ausschließlich der Veranstalter, soweit der Schaden nicht durch grob fahrlässiges oder vorsätzliches Verhalten durch den DJ / DJ POOL BERLIN verursacht worden ist

Für Schäden am Equipment und Musikdatenträgern vom DJ / DJ POOL BERLIN, die während einer Veranstaltung durch Gäste fahrlässig, grob fahrlässig oder vorsätzlich verursacht werden, haftet der Veranstalter. Im Falle eines Schadens durch Gäste werden die Personalien des/der Schädiger sofort und ohne Verzögerung mitgeteilt, notfalls unter Zuhilfenahme der Legislative.

Sollte der DJ einen Schaden auf dem Event verursachen, so haftet der DJ alleine für die Kosten die in diesen Zusammenhang entstehen. Der DJ Pool Berlin handelt nur als Vermittler und trägt keinerlei Haftung für solche Angelegenheiten von seinen DJs.

Der DJ Pool Berlin vertritt keine rechtlichen Streitigkeiten im Namen des DJs. Sofern der DJ dies selbst zu verschulden hat, haftet er alleine mit dessen Folgen.

Sofern der DJ / DJ POOL BERLIN durch nicht von ihm zu verantwortende Umstände und äußere Einflüsse ( höhere Gewalt, Naturkatastrophen, behördliche Anordnung, Betriebsstörungen beim Veranstalter, Stromausfall- oder Stromschwankungen etc. ) die vereinbarten Leistungen nicht erbringen kann, hat der Kunde kein Recht auf Rücktritt vom Vertrag, keinen Anspruch auf Schadensersatz, kein Recht auf Zurückhaltung einer Zahlung.

 

  1. Zahlungen

Zahlungen sind ohne Abzug und ausschließlich an den DJ Pool Berlin (in Ausnahmefällen an den DJ) direkt vorzunehmen, folgende Zahlungsarten werden akzeptiert:

  1. Barzahlung vor / während / am unmittelbaren Ende einer Veranstaltung
  2. Überweisung auf einem vom DJ POOL BERLIN genanntes Konto unmittelbar nach Rechnungseingang, spätestens jedoch 14 Werktage nach Rechnungseingang.
  3. Per Direktüberweisung durch Pay Pal am Tag des Events vor oder nach Ende der Veranstaltung

Unstimmigkeiten mit Leistungen müssen sofort und direkt vor Ort mit dem DJ besprochen und geklärt werden. Sofern dies nicht möglich ist, sollte spätestens am Folgetag eine Kontaktaufnahme mit dem DJ Pool Berlin zur Klärung der Angelegenheit erfolgen. Späterer Kontaktaufnahmen können dazu führen, dass kein Anspruch auf Erstattung oder Ermäßigung der Gage des DJs zulässig ist.

Sollten Zahlungen, trotz Mahnungen, nicht wie vereinbart eingehen, behält sich DJ Pool Berlin alle rechtlichen Schritte offen. Ab Zugang einer Mahnung entstehen Verzugszinsen in Höhe von 5% des offenen Nettorechnungsbetrages plus die Kosten eventueller Auslagen hierfür.

Es besteht im Nachhinein kein Recht auf Abzüge oder Rückhalt der vereinbarten Gage, sofern der DJ kein grobfahrlässiges Verhalten an den Tag gelegt hat. Die Beweispflicht hierfür obliegt ausschließlich beim Kunden.

(Euro)Schecks, Kreditkarten oder ähnliches werden nicht akzeptiert.

Alle angegebenen Preise verstehen sich zzgl. der gesetzlich gültigen MwSt.

 

  1. GEMA-Gebühren

Alle anfallenden Gebühren für die GEMA werden vom Veranstalter getragen und direkt an die GEMA abgeführt. Bei reinen Privatveranstaltungen entfällt die GEMA-Gebühr.

 

  1. Werbung

Werbung auf diesen Internetseiten ist grundsätzlich kostenpflichtig, da die Webseite von DJ POOL BERLIN keine Werbeplattform für Mitbewerber ist. Ausgenommen hiervon sind gegenseitige Verlinkungen, wenn darüber eine Kooperationsvereinbarung getroffen wurde.

 

  1. Bildrechte

Der/Die Kunde/in erklärt sich damit einverstanden, dass im Zuge seiner Veranstaltung Bilder oder Videos von seinem Event getätigt werden können.

Der/ Die Kunde/in tritt an den DJ Pool Berlin dafür alle seine Bildrechte ab.

DJ Pool Berlin darf diese Bilder nur auf Ihrer eigenen Webseite, sowie dessen Social Media Accounts veröffentlichen und verwenden.

Der / Die Kunde/in kann hiergegen jederzeit einen Widerruf einlegen.

 

  1. Salvatorische Klausel

Sollte eine oder mehrere Bestimmungen dieses Vertrages ganz oder teilweise rechtsunwirksam sein, so wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmungen tritt rückwirkend eine inhaltlich möglichst gleiche Regelung, die dem Zweck der gewollten Regelung am nächsten kommt.

Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages einschließlich dieser Regelungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, oder sollte der Vertrag eine Regelungslücke enthalten, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen oder Teile solcher Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen oder fehlenden Bestimmungen treten die jeweiligen gesetzlichen Regelungen.

Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen dieses Vertrages nicht. Die Parteien verpflichten sich, unwirksame Bestimmungen durch neue Bestimmungen zu ersetzen, die der in den unwirksamen Bestimmungen enthaltenen Regelungen in rechtlich zulässiger Weise gerecht werden. Entsprechendes gilt für im Vertrag enthaltene Regelungslücken. Zur Behebung der Lücke verpflichten sich die Parteien auf eine Art und Weise hinzuwirken, die dem am nächsten kommt, was die Parteien nach dem Sinn und Zweck des Vertrages bestimmt hätten, wenn der Punkt von ihnen bedacht worden wäre.

 

  1. Erfüllungsort und Gerichtsstand

a) auf alle Rechtsbeziehungen zwischen dem DJ POOL BERLIN und seinen Kunden findet das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung

b) als Erfüllungsort und Gerichtsstand wird, soweit rechtlich zulässig ist Berlin als vereinbart.

 

DJ Pool Berlin © 01. Januar 2021